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Trade-in

TRADE-IN-BEDINGUNGEN

Diese Trade-In-Bedingungen (die „Trade-In-Bedingungen“) gelten, wenn Sie die auf www.marshall.com(opens in a new window) (die „Website“) verfügbare Trade-In-Möglichkeit nutzen, die es Ihnen ermöglicht, berechtigte Marshall-Produkte gegen einen Rabattgutschein („Inzahlungnahme“) zurückzugeben. Wenn Sie auf der Website eine Trade-In-Anfrage stellen, kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und der Marshall Group AB mit der schwedischen Organisationsnummer 556757-4610, Centralplan 15, 111 20 Stockholm, Schweden („Marshall“, „wir“, „uns“) zustande.

1. NUTZUNG DES TRADE-IN

1.1 Der Trade-In steht Kunden mit einem registrierten Konto auf der Website in den Ländern zur Verfügung, in denen die Trade-In-Funktion angeboten wird. Die Verfügbarkeit kann je nach Ihrem Standort variieren.

1.2 Um den Trade-In nutzen zu können, müssen Sie gemäß abwendbarem Recht geschäftsfähig sein, d. h. beispielsweise in Ihrem Wohnsitzland volljährig sein und nicht unter Betreuung stehen.

2. BERECHTIGTE PRODUKTE

Das Trade-In-Programm gilt für Marshall-Produkte, die auf der Website als für das Trade-In-Programm berechtigt gekennzeichnet sind (jeweils ein „Produkt“). Marshall legt fest, welche Produkte für das Trade-In-Programm berechtigt sind, und diese Liste kann sich im Laufe der Zeit ändern.

2.1 Um für einen Trade-In in Frage zu kommen, muss das Produkt:

(i) entsprechend seiner bestimmungsgemäßen Verwendung funktionieren;

(ii) rechtmäßig in Ihrem Besitz und frei von Rechten Dritter sein; und

(iii) nicht unter eine der in Abschnitt 2.2 aufgeführten Kategorien fallen.

Geringfügige Gebrauchsspuren, die die Funktionalität nicht beeinträchtigen (wie leichte Kratzer oder Abnutzungserscheinungen an der Oberfläche), haben keinen Einfluss auf die Teilnahmeberechtigung.

2.2 Folgende Produkte sind nicht für einen Trade-In berechtigt:

(i) Produkte, die nicht den Angaben entsprechen, die Sie bei der Einreichung Ihres Trade-In-Antrags gemacht haben;

(ii) Produkte, die sich nicht einschalten lassen oder nicht für ihren vorgesehenen Zweck verwendet werden können;

(iii) Produkte mit Mängeln oder Beschädigungen, die die Leistung oder Sicherheit des Produkts beeinträchtigen;

(iv) Produkte mit erheblichen physischen Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf defekte Komponenten, freiliegende Innenteile oder starke Korrosion;

(v) Produkte, die in einer Weise modifiziert, repariert oder verändert wurden, die die Sicherheit, Konformität oder Leistung beeinträchtigen könnte;

(vi) gefälschte Produkte oder Produkte, die nicht von oder für Marshall hergestellt wurden; oder

(vii) gestohlene Produkte oder Produkte, deren Eigentumsverhältnisse nicht überprüft werden können.

3. TRADE-IN-VERFAHREN

3.1 Um das Trade-In-Angebot in Anspruch zu nehmen, müssen Sie über Ihr Marshall-Konto auf der Website einen Trade-In-Antrag stellen und die erforderlichen Informationen übermitteln. Ein Trade-In-Antrag wird nicht automatisch angenommen oder genehmigt, sobald Sie ihn eingereicht haben.

3.2 Wenn Ihr Trade-In-Antrag von Marshall zur Bearbeitung angenommen wird, erhalten Sie von uns Versandanweisungen und ein Rücksendeetikett. Ein Trade-In wird erst genehmigt, wenn das Produkt eingegangen ist und nach Prüfung durch Marshall genehmigt wurde.

3.3 Sie müssen das Produkt gemäß den von Marshall bereitgestellten Anweisungen versenden.

3.4 Nach Erhalt des Produkts prüft Marshall das Produkt, um sicherzustellen, dass es die in diesen Inzahlungnahme-Bedingungen festgelegten Anforderungen für berechtigte Produkte erfüllt.

4. VERSAND

4.1 Sie sind dafür verantwortlich, alle personenbezogenen Daten vom Produkt zu entfernen, bevor Sie es an Marshall versenden. Marshall übernimmt keine Verantwortung für personenbezogene Daten, die auf dem Produkt verbleiben.

4.2 Sie sind dafür verantwortlich, das Produkt sicher und angemessen zu verpacken, um Transportschäden zu vermeiden.

4.3 Sie müssen das Produkt innerhalb des von Marshall bei der Ausstellung des Rücksendeetiketts angegebenen Zeitraums versenden. Wenn Sie dies nicht tun, kann Ihr Trade-In-Antrag von Marshall storniert werden.

4.4 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts verbleibt bei Ihnen, bis das Produkt bei Marshall eingegangen ist.

5. PRÜFUNG

5.1 Alle Produkte unterliegen einer Prüfung durch Marshall, um die Einhaltung dieser Trade-In-Bedingungen zu überprüfen, einschließlich Echtheit, Funktionsfähigkeit und Zustand.

5.2 Marshall hat das Recht, einen Trade-In abzulehnen, wenn:

(i) das Produkt nicht den in diesen Trade-In-Bedingungen festgelegten Anforderungen entspricht;

(ii) das Produkt wesentlich von den von Ihnen gemachten Angaben abweicht; oder

(iii) Marshall den begründeten Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder einen Verstoß gegen diese Trade-In-Bedingungen hat.

5.3 Wenn Sie der Meinung sind, dass eine Entscheidung irrtümlich getroffen wurde, können Sie sich an unseren Kundensupport wenden.

6. EIGENTUMSÜBERGANG

6.1 Bis zur Genehmigung des Trade-Ins durch Marshall verbleibt das Eigentum an dem Produkt bei Ihnen.

6.2 Wird der Trade-In genehmigt, geht das Eigentum an dem Produkt mit Erhalt der Genehmigung auf Marshall über. Sobald das Eigentum übertragen wurde, haben Sie keine Rechte mehr an dem Produkt und Marshall kann es nach eigenem Ermessen aufbereiten, recyceln, zerlegen oder weiterverkaufen.

7. RABATTGUTSCHEIN

7.1 Wenn Ihr Trade-In genehmigt wird, stellt Marshall einen Rabattgutschein zur Verwendung auf der Website aus, der den in diesen Trade-In-Bedingungen festgelegten Bedingungen unterliegt („Gutschein“). Der Gutschein muss vor der Verwendung von Ihnen aktiviert werden.

7.2 Der Wert des Gutscheins, einschließlich etwaiger Rabatte, sowie die Produkte, für die er eingelöst werden kann, werden Ihnen vor Einreichung Ihres Trade-In-Antrags mitgeteilt. Der Gutschein darf nur gemäß den auf der Website angegebenen Bedingungen verwendet werden.

7.3 Der Gutschein:

(i) hat keinen Barwert und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden;

(ii) ist nicht erstattungsfähig, persönlich und nicht übertragbar; und

(iii) ist nach der Aktivierung des Gutscheins ein (1) Jahr lang gültig.

7.4 Der Gutschein kann mit anderen Angeboten auf der Website kombiniert werden.

7.5 Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht ausüben und ein mit einem Gutschein erworbenes Produkt gemäß unseren Einkaufsbedingungen (hier(opens in a new window) zu finden) zurückgeben, entspricht die Rückerstattung dem gezahlten Betrag und der Gutschein wird wieder aktiviert. Marshall kann von Ihnen verlangen, dass Sie sich an unseren Kundensupport wenden, um die Wiederaktivierung des Gutscheins zu ermöglichen. Zur Klarstellung: Der wiederhergestellte Gutschein verfällt am selben Tag wie der ursprüngliche Gutschein. Sollte der Gutschein innerhalb der geltenden Rückgabefrist verfallen, verlängert sich seine Gültigkeit entsprechend.

8. ABGELEHNE TRADE-IN-ANTRÄGE

8.1 Wird ein Trade-In von Marshall gemäß diesen Trade-In-Bedingungen abgelehnt, wird kein Gutschein ausgestellt.

8.2 Wird ein Trade-In abgelehnt, können Sie verlangen, dass das Produkt auf Ihre Kosten an Sie zurückgesandt wird. Wenn Sie die Rücksendung nicht innerhalb von neunzig (90) Tagen nach Mitteilung der Ablehnung beantragen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass das Eigentum an dem Produkt auf Marshall übergeht und dass Marshall das Produkt gemäß geltendem Recht recyceln oder entsorgen darf.

8.3 Wird ein abgelehntes Produkt an Sie zurückgesandt, erfolgt die Rücksendung auf Ihre Kosten. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung des Produkts geht auf Sie über, sobald das Produkt von Marshall an den Spediteur übergeben wurde.

9. MISSBRAUCH UND BETRUG

Marshall hat das Recht, einen Trade-In-Antrag abzulehnen, einen Gutschein zu stornieren oder den Zugang zum Trade-In-Programm auszusetzen, wenn der Verdacht auf Betrug, Missbrauch oder einen Verstoß gegen diese Trade-In-Bedingungen besteht.

10. VERFÜGBARKEIT UND ÄNDERUNGEN

10.1 Marshall hat das Recht, das Trade-In-Angebot jederzeit zu ändern, auszusetzen oder zu beenden.

10.2 Bereits ausgestellte Gutscheine behalten ihre Gültigkeit für den angegebenen Gültigkeitszeitraum, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

10.3 Marshall hat das Recht, diese Trade-In-Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen werden in der jeweils aktuellsten Version der Trade-In-Bedingungen auf der Website veröffentlicht. Zur Klarstellung: Für Ihren Trade-In-Antrag gilt die Version der Trade-In-Bedingungen, die Sie zum Zeitpunkt der Einreichung Ihres Trade-In-Antrags akzeptiert haben.

Diese Trade-In-Bedingungen wurden von der Marshall Group AB am 19. Mai 2026 in Kraft gesetzt.